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Für alte Autos erst einmal keine Änderungen |
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| Ältere Fahrzeuge – also theoretisch mit einer Erstzulassung vor dem 31.06.2009, wegen der gewährten Steuerbefreiung aber praktisch einer Erstzulassung vor dem 5.11.2008 – sollen zunächst wie bisher besteuert werden. Ab 2013 ist ein Übergang in den neuen Tarif vorgesehen, ohne dass hierzu bereits Einzelheiten festgelegt werden sollen. |
Die Formel zur neuen Kfz-Steuer für Personenwagen |
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Beide Komponenten zusammen ergeben dann die jährlich zu entrichtende Kfz-Steuer. Die neue Kfz-Steuer wird zuerst für alle ab dem 1.07.2009 neu zugelassenen Fahrzeuge wirksam (Ausnahme: Steuerbefreiung für Diesel mit Euro6). Für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter ist zusätzlich ein extra Hubraum-Steuersatz von 1,20 Euro fällig. Dieser Steuer-Malus findet Anwendung bis zum 31.03.2011. Beispiele:
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Steuerbefreiungen für neue Autos |
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Steuerbefreiungen werden für folgende
Fälle gewährt:
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Die Tabelle für Steuerbefreiungen |
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Steuer-Malus für Dieselautos ohne Filter bleibt |
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Für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter ist seit dem 01.04.2007 ein extra Steuersatz von 1,20 Euro je angefangene 100 ccm Hubräume zusätzlich zu bezahlen. Der Steuer-Malus findet Anwendung bis zum 31.03.2011, also auch beim neuen Kfz-Steuermodell und auch bei Fahrzeugen innerhalb einer eines Steuerbefreiungszeitraums. Diese Informationenberuhen auf den bisherigen Verlautbarungen der Bundesregierung und werden stetig mit neuen Erkenntnissen ergänzt. |